ist das mittels Rute, Stock oder Peitsche erfolgende Schlagen (an einem Pfahl [Staupe]?). Es findet sich als Rechtsfolge einer Tat früh für Unfreie, seit dem Hochmittelalter als Strafe des Diebstahls von geringerem Wert. Der Aufklärung gelingt bis 1848 die Beseitigung des Ausstäupens.. Lit.: Breithaupt, W., Die Strafe des Staupenschlags, 1938 Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html