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Fundrecht Logo #42000[Deutschland] - Das deutsche Fundrecht regelt als Teil des deutschen Sachenrechts die Eigentumsverhältnisse an verlorenen Sachen und das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Finder. Die Regelungen finden sich in {§|965|bgb|dejure} bis {§|984|bgb|dejure} BGB. == Verlust und Fund== Umgangssprachli...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Fundrecht_(Deutschland)

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Fundrecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Fundrecht, des -es, plur. die -e, das Recht, welches der erste Finder einer Sache an dieselbe hat; besonders im Bergbaue, das Recht dessen, der einer Gang gefunden oder entblößet hat.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_3_3139

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Fundrecht Logo #42834Mit Fundrecht wir das Recht bezeichnet, das die Rechtsfragen regelt, die im Zusammenhang mit dem Auffinden verlorener Sachen durch einen Dritten entstehen. Das Fundrecht ist in den §§ 965ff BGB geregelt.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/fundrecht.php

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Fundrecht Logo #42295Fundrecht , Rechtsgrundsätze, welche bei dem Finden verlorner Sachen maßgebend sind (s. Fund); über F. im Bergwesen s. Finderrecht.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.