
Früher erster Termin ist ein Begriff der deutschen Zivilprozessordnung, vgl. {§|275|zpo|juris} ZPO. Er bedeutet, dass nach Eingang der Klage sogleich ein Verhandlungstermin bestimmt wird. Das Gericht hat zur umfassenden Vorbereitung eines prozesseffizienten Haupttermins die Wahl zwischen dem schriftlichen Vorverfahren und dem frühen ersten Term...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Früher_erster_Termin

Mit früher erster Termin wird eine der zwei Möglichkeiten zur Vorbereitung der Hauptverhandlung im Zivilprozess bezeichnet. Der Richter hat die Möglichkeit den frühen ersten Termin gemäß § 272 Abs. 2 ZPO anordnen. Trifft er dieser Anordnung richtet sich das weitere Verfahren nach § 275 ZPO. Wird der Rechtsstreit im frühen ersten Termin ent...
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https://www.lexexakt.de/glossar/fruehererstertermin.php
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