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Frustrationsverbot

Frustrationsverbot Logo #42000 Das Frustrationsverbot ist ein völker- und europarechtlicher Grundsatz, welcher dem Ziel und Zweck eines Vertrages zuwiderlaufende Maßnahmen einer Vertragspartei verhindern soll. Dabei entfaltet das Verbot seine Wirksamkeit auf völkerrechtlicher Ebene vor der Ratifikation des Vertrages. Im Rahmen des Europarechtes wurde dieses Prinzip aus dem V...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Frustrationsverbot

Frustrationsverbot

Frustrationsverbot Logo #42834Mit Frustrationsverbot wird im Recht das Verbot bezeichnet, dass Erreichen eines möglichen Ergebnisses durch entgegegensetztes Verhalten zu verhindern. So ist es dem Insolvenzgericht verboten, schon im Eröffnungsverfahren Maßnahmen zu treffen, die später eine Eigenverwaltung unmöglich machen. Und im Europarecht ist es einem Staat in dem Zeitra...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/frustrationsverbot.php
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