
Von Fruchtgenuss spricht man, wenn jemand die Erzeugnisse (= Früchte i.S.d. BGB) einer Sache zieht. Beispiel: B ist Eigentümer eines Grundstücks mit Apfelbäumen. Dieses verpachtet er an A, der damit das Recht auf Fruchtgenuss hat. D.h. er darf die Äpfel ernten und essen oder anders verwerten (= Erzeugnisse ziehen).
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/fruchtgenuss.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.