
Beichtbrief, Ablassbrief, die besonders bis zum Tridentinischen Konzil mit päpstlicher Vollmacht gegen Geldspende ausgestellte Urkunde, die dazu berechtigte, besonders in der Todesstunde von einem selbst gewählten Beichtvater Lossprechung von allen Sünden und vollkommenen Ablass zu erbitten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Beichtbrief (Literae dimissoriales), ein hier und da vom Bischof erteilter Erlaubnisschein, wonach man sich einen beliebigen Beichtvater wählen kann, während man ohne einen solchen an einen bestimmten Beichtvater (s. d.) vermöge der Beichtjurisdiktion gebunden ist.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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