Fruchtgülte Bedeutung

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Fruchtgülte

Fruchtgülte Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Fruchtgülte, plur. die -n, eine Gülte welche in Frucht d. i. Getreide, entrichtet wird, zum Unterschiede von den Geldgülten; die Fruchtzinse, Korngülte.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2937
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