[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Freyrecht, des -es, plur. die -e. 1) An einigen Orten, das Recht, da man von der Baulebung frey ist, wogegen der Grundherr den zehnten Theil von der Gütern bekommt, im Falle sie veräußert werden; welcher zehnten Theil gleichfalls den Nahmen des Freirechtes führet. 2) In weiterer...
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