[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Freyhof, des -es, plur. die -höfe, ein freyer, d. i. von gewissen Dienstbarkeiten, Gerichtbarkeiten, Abgaben u.s.f. befreyeter Hof. Ehedem wurden auch die Edelhöfe Freyhöfe genannt, weil sie von den Dienstbarkeiten der Bauerhöfe befreyet waren. Jetzt sind die Freyhöfe an einige...
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