[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Freyherr, des -en, plur. die -en. 1) Überhaupt ein freyer Herr, der niemanden unmittelbar unterworfen ist. In diesem Verstande pflegt man im gemeinen Leben mehrmahls einen, der sein eigener Herr ist, einen Freyherren zu nennen. 2) Im engern Verstande wurden im Deutschen Reiche n...
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