[Achtung: Schreibweise von 1811] Freyartig, adj. et adv. eine freye Art habend, von Ackern, wenn die Art, d. i. Bestellung derselben, auf des Besitzers Willkühr beruhet, und nicht durch das Herkommen eingeschränkt ist. In Sachsen wird der Feldacker ordentlich für freyartig gehalten S. Art, das Pflügen.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2643
Keine exakte Übereinkunft gefunden.