[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Frevelvogt, des -es, plur. die -vögte, in einigen Oberdeutschen Gegenden, z. B. in Straßburg, eine obrigkeitliche Person, welche im Nahmen des Landesherrn die begangenen Verbrechen rüget und anklaget; ein Fiscal.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2637
Keine exakte Übereinkunft gefunden.