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Frevel Logo #42000 Frevel (ahd. fravili „Kühnheit“) bezeichnet seit dem Mittelalter Übermut, Gewalt(tat) oder bösen Willen. Wer ihn begeht, frevelt (ist ein Frevler). Das Hauptwort „Frevel“ leitet sich von einem untergegangenen Adjektiv frevel ab, das noch in der Form frevelhaft existiert. Die weitere Etymologie ist unklar. In Zusammensetzungen wie Waldfr...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Frevel

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Frevel Logo #42015ist im mittelalterlichen Recht die Waghalsigkeit, die eine Untat bedeuten kann und die sich daraus ergebende Rechtsfolge (Geldstrafe). Lit.: Kroeschell, DRG 1, 2; Köbler, WAS; His, R., Das Strafrecht des deutschen Mittelalters, Bd. 1 1920, 48, Neudruck 1964; Ruoff, W., Die Züricher Räte als Strafgericht, Diss. jur. Zürich 1941
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Frevel Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] (nicht gebräuchlich) Frevel, -er, -este, adj. et adv. ein im Hochdeutschen veraltetes Wort für frevelhaft. Wenn ein frevler Zeug wider jemand auftritt, 5 Mos. 19, 16. Es treten frevele Zeugen auf, Ps. 35, 11. Du hilfst mich von den Freveln, 2 Sam. 22, 49. Keine frevle That, Logau. Im...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2625

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Frevel Logo #42134Frevel , ursprünglich das schwere Vergehen; seit dem 14./15. Jahrhundert Bezeichnung für minder schwere Delikte, die mit Geldstrafe oder mit Strafe an »Haut und Haar« (das heißt Züchtigung, Haarscheren) geahndet wurden; seit dem 18. Jahrhundert leichtere ûbertretungen ohne kriminellen Ch...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Frevel Logo #42295Frevel , im allgemeinen s. v. w. Unrecht, namentlich ein solches, welches in besonders leichtfertiger Weise begangen wird; im ältern deutschen Recht Bezeichnung für leichtere Vergehen polizeilicher Art, auch die Buße, welche auf solche F. gesetzt war; wie man denn noch jetzt von Wald-, Holz-, Feldfrevel etc. spricht.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Frevel Logo #42175(Text von 1910) Frevel 1). Mutwille 2). Mutwille ist eigentlich Wille des Mutes, d. i. der Gesinnung, Stimmung; mutwillig ist also einer, der sich nach keinem anderen Willen richtet, als nach dem seiner eigenen Stimmung. Der Mutwillige&...
Gefunden auf https://www.textlog.de/38042.html

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Frevel Logo #42871Schandtat, Unrechtshandlung; im Mittelalter eine Straftat, die nur an „Haut und Haar“ (Züchtigung, Scheren) bestraft wurde; Gegensatz: Ungericht, das zu „Hals und Hand“, mit Todes- und Verstümmelungsstrafe, geahndet wurde; veraltet für Übertretungen des Feld- und Forstrechts (Forstfrevel).
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/frevel
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