
Solche Freizeichnungsklauseln bezwecken einen Ausschluss oder eine Begrenzung der gesetzlichen oder vertraglichen Haftung. Sie finden sich in zahlreichen AGB. Nach dem AGBG sind Kontrollmaßstab die Klauselverbote.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

In den AGB der Banken geregelter Haf-tungsausschluss der Banken bei bestimmten, den Kunden treffenden Schäden, Nachteilen usw. (Freizeichnungsklausel). Wegen vieler Missbräuche in der Vergangenheit in jüngerer Zeit im Interesse der wirtschaftlich schwächeren Partei, der Bankkunde n, durch AGB-Gesetz und Rechtsprechung eingeschränkt.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/freizeichnung/freizeichnung.htm
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