
Der Freiwilligkeitsvorbehalt (im Arbeitsrecht) dient dazu, die Entstehung eines arbeitnehmerseitigen Anspruchs auf die Sonderzahlungen (z. B. Gratifikationen) von vornherein auszuschließen. Damit kann der Arbeitgeber also jedes Jahr neu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Sonderleistung gezahlt werden soll. == Deutschland == F
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https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilligkeitsvorbehalt
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