
Freiwillig versichern in der GKV können sich: Alle Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert waren. Alle Persone...
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Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung können sich folgende Gruppen versichern: Alle Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbroch...
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