
Freirechtslehre, vor dem Ersten Weltkrieg entstandene Richtung innerhalb der Rechtswissenschaft, die von der Kritik an der Begriffsjurisprudenz ausging und sich gegen eine übertriebene Anwendung »förmlichen« Rechts richtete. Ihr zufolge soll der Richter die Parteibelange im Einzelfall ge...
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