Freikarten Bedeutung

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Freikarten

Freikarten Logo #42083Gibt der Arbeitgeber Freikarten (kostenlos oder verbilligt) an seine Arbeitnehmer ab, so liegt ein geldwerter Vorteil vor. Dieser geldwerte Vorteil ist als Arbeitslohn zu erfassen und unterliegt beim Arbeitnehmer der Lohnsteuer. siehe hierzu auch: Lexikon: Aufmerksamkeiten
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