
Ein Freigelassener ist ein ehemaliger Sklave, der durch einen rechtlichen Akt aus seinem bisherigen Zustand der Unfreiheit entlassen wurde. == Römisches Reich == Der freigelassene Sklave (servus) im Alten Rom hieß lateinisch libertus nach seiner Freilassung (manumissio). Der Freigelassene stand weiter in einem Abhängigkeitsverhältnis zu seinem...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Freigelassener

ist der von seinem Herrn durch Rechtsgeschäft mit der Freiheit begabte Unfreie. Der Freigelassene ist im römischen Recht rechtsfähig, verbleibt aber unter einer Schutzgewalt (Patronat) des bisherigen Herrn. Auch im mittelalterlichen Recht steht der Freigelassene dem Freigeborenen nicht in jeder Hinsicht gleich.. Lit.: Kaser §§ 16 II, 58, 62, 6...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Freigewordener Sklave Nach dem AT soll im Sabbatjahr und im Jubeljahr, d.h. alle sieben und alle fünfzig Jahre eine Freilassung stattfinden (Ex 21,2; Lev 25,39-41). In Apg 6,9 werden »Libertiner« (vom lat. libertinus: Freigelassener) erwähnt, die in Jerusalem eine Synagogengemeinde bildeten. Es...
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https://relilex.de/

Freigelassener , ein mit besonderer Förmlichkeit in Freiheit gesetzter Sklave, s. Sklaverei.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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