[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Forstgeräume, des -s, plur. ut nom. sing ein ausgeräumter, d. i. von Holz befreyeter und zu Wiesen gemachter Platz, welchen ein Forstbedienter als ein Stück seiner Besoldung genießt. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2295