
ist die Freiheit einer rechtlich bedeutsamen Handlung von einer besonderen Form. Es ist streitig, inwieweit am Beginn rechtlicher Entwicklung F. besteht. Jedenfalls werden schon in den frühesten Quellen auch feste Formen sichtbar (z. B. lat. [F.] mancipatio). Im Spätmittelalter setzt sich die Kirche für die F. der Verträge ein. Auch der Liberal...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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