
Forensis (lat.), zum Gerichtswesen (s. Forum) gehörig, darauf bezüglich, z. B. forensische Medizin (s. Gerichtliche Medizin); Forense, ein Fremder, insbesondere ein Ausmärker, d. h. Besitzer von Grundstücken in der Gemarkung einer Ortschaft, der er nicht als Gemeindemitglied angehört.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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