[Achtung: Schreibweise von 1811] Fordern, verb. reg. act. 1) Eigentlich, auf eine gebiethende Art verlangen, daß sich jemand an einem Orte einfinde, gegen Personen, über welche man ein Recht hat, oder zu haben glaubt. So läßt ein Herr seine Unterthanen zusammen fordern; der Richter läßt die Parteyen vor Gericht, der Kl...
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(Text von 1910) Fordern
1). Heischen
2). Verlangen
3). Verlangen (eig. zu
lang dünken, dann: sehnlich begehren) heißt bloß, etwas stark begehren, was man noch nicht hat, Der müde Wanderer
verlangt nach Ruhe und Erquickung, der Durstige
verlangt nach einem Trunke oder
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