
Fonctionnaire bezeichnet im französischen Verwaltungsrecht eine Person, die dauerhaft in die Verwaltung eingegliedert ist (C.E. vom 4. Juni 1954) und durch Verwaltungsakt ernannt wird. == Abgrenzung == Die fonctionnaires sind Teil des öffentlichen Dienstes: Ein Teil dessen ist nur privatrechtlich angestellt. Der andere Teil gehört zu den Beamte...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Fonctionnaire
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