Folgebrief Bedeutung

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Folgebrief

Folgebrief Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Folgebrief, des -es, plur. die -e, bey dem Hofgerichte zu Rothweil, ein Brief, wodurch dieses Gericht den Kläger berechtiget, sich dem Gewährbriefe zu Folge in die Güter des Geächteten zu setzen.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2184
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