[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Flugthaler, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, eine Abgabe von einem Thaler, welche derjenige, welcher Bienen hält, der Grundherrschaft für das Recht entrichtet, seine Bienen in die Heide bringen zu dürfen.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2092
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