[Achtung: Schreibweise von 1811] Flistern, verb. reg. act. et neutr. und zwar letzteres mit dem Hülfsworte haben, welches den leise rauschenden Schall ausdruckt, den das sanft bewegte Laub der Bäume, das Rieseln einer Quelle, das heimliche Sprechen in das Ohr eines andern, und andere ähnliche Bewegungen hervor bringen. Er...
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