Fiskalisches Hilfsgeschäft Bedeutung

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Fiskalisches Hilfsgeschäft

Fiskalisches Hilfsgeschäft Logo #42000 Das fiskalische Hilfsgeschäft bezeichnet im deutschen Recht einen Unterfall des erwerbswirtschaftlichen Handelns einer öffentlich-rechtlichen, das heißt staatlichen Behörde oder Körperschaft. Gemeint ist damit die Bedarfsdeckung der öffentlichen Hand zur Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgaben, also die Beschaffung der erforderlichen Sachmitt...
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