
für ein Finanzdienstleistungsinstitut i. S. des KWG typische Finanzdienstleistung i. S. des KWG, die die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumente angelegter Vermögen für andere Personen umfasst, bei der dem Institut ein Entscheidungsspielraum eingeräumt ist (§ 1 I a 2 Nr. 3 KWG). Das Erbringen dieser Dienstleistung bedarf einer Erlaubnis ...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/finanzportfolioverwaltung/finanzpo
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