
Die Fiktionsbescheinigung (von lat. fictio - Einbildung, Annahme) ist ein Begriff des deutschen Ausländerrechts. Die Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt für eine Tatsache, über die noch nicht entschieden wurde. Eine solche Bescheinigung wird nach {§|81|AufenthG|dejure} Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) dem Antragsteller ausgestellt, der e...
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Mit Fiktionsbescheinigung bezeichnet man eine Bescheinigung über ein Aufenthaltsrecht während des Zeitraums der Bearbeitung eines durch den Inhaber der Bescheinigung gestellten Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels. Von Fiktionsbescheinigung spricht man, weil das Recht für diesen Zeitraum die Fiktion eines bestehenden ...
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