
Fiducia (lateinisch für Vertrauen, Zuverlässigkeit) bezeichnet Siehe auch: ...
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(lat. [F.]) ist im klassischen römischen Recht die Sicherungsübereignung, bei welcher das Eigentum unter der Treuabrede (f.) verschafft wird, dass die Sache nach Erreichung des Sicherungszwecks zurückzuübereignen sei. Im spätantiken römischen Recht stirbt die f. ab.
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Fiducia die, Treuhand, im römischen Recht eine pfandähnliche Sicherheit, die in das Eigentum des Gläubigers überging und bei Tilgung der Schuld rückgewährt wurde.
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