Eine Anlage, bei der durch Verfeuerung von Brennstoffen Wärme erzeugt wird. Zur Feuerungsanlage gehören Feuerstätte und, soweit vorhanden, Einrichtungen zur Verbrennungsluftzuführung, Verbindungsstück und Abgaseinrichtung (Definition gemäß 1. VO zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, Bonn 2010). Gefunden auf https://bfw.ac.at/rz/wlv.lexikon?keywin=4869