
Festungsstrafe , eine minder schwere Freiheitsstrafe, welche namentlich bei solchen Verbrechen und Vergehen eintreten soll, die nicht auf eine ehrlose Gesinnung zurückzuführen sind. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch hat dafür die Bezeichnung "Festungshaft" (s. d.). In Preußen war die F. bis zur Einführung des deutschen Militärstraf...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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