
Rechtsakt, durch den der Jahresabschluss durch die Organe einer Aktiengesellschaft als richtig und für die Gesellschafter verbindlich anerkannt wird. Die Feststellung des Jahresabschluss es d. J. kann durch Vorstand und Aufsichtsrat (Regelfall) oder die Hauptversammlung erfolgen. Voraussetzung ist jeweils die erfolgte Abschlussprüfung bzw. ...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/feststellung-des-jahresabschlusses
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