
Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen Personen, die einer Straftat verdächtig sind, bei Betretung auf frischer Tat bzw. bei Gefahr in Verzug oder auf richterlichen Befehl höchstens 48 Stunden festnehmen, sofern ein Haftgrund (mangelnde Identifizierbarkeit, Fluchtgefahr, Tatbegehungsgefahr) vorliegt (§ 35 Verwaltungsstrafgesetz, ï...
Gefunden auf
https://austria-forum.org//af/AEIOU/Festnahme%2C_vorl%C3%A4ufige

Mit vorläufiger Festnahme bezeichnet man eine Festnahme für die noch kein richterlicher Haftbefehl vorliegt. Die vorläufige Festnahme ist gemäß § 127 Abs. 1 StPO durch jedermann zulässig, wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird und fluchtverdächtig ist (§ 127 Abs. 1 StPO). Es ist allerdings eine unverzügliche Übergabe an die Polizei no...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/festnahmevorlaeufige.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.