
i. w. S. ist ein Festgeschäft gleichzusetzen mit einem unbedingtes Termingeschäft. In engeren Sinne: Form eines unbedingten Termingeschäfts, wie insbesondere Futures, Forwards und Swaps, welches auf Erfüllung durch Lieferung, Abnahme und Bezahlung des unterliegenden Markgegenstandes (Under...
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