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Fernmeldeüberwachungsverordnung

Fernmeldeüberwachungsverordnung Logo #42740(FÜ–). Ein Regelwerk, das festlegt, unter welchen Bedingungen, wie, wie lange und von wem der üffentliche Fernmeldeverkehr in Deutschland überwacht werden darf. Wegen der Schutzbestimmungen im Grundgesetz sind hier strenge Maß³täbe angelegt worde...
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Fernmeldeüberwachungsverordnung

Fernmeldeüberwachungsverordnung Logo #42514(FV). Ein Regelwerk, das festlegt, unter welchen Bedingungen, wie, wie lange und von wem der öffentliche Fernmeldeverkehr in Deutschland berwacht werden darf. Wegen der Schutzbestimmungen im Grundgesetz sind hier strenge Maßstäbe angelegt worden. S.a. TR-FV.
Gefunden auf https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=F&id=13798&page=1
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