
Femgericht (mhd. vemedinc; v. mndd. veime = Verurteilung, Strafe; auch vrigedinge, vrigerihte, vristuol = Freigericht; mlat. iudicium iniuriarum). Seit dem 13. Jh. nachweisbare Bezeichnung für Gerichte, die im Zuge der Landfriedensbewegung Kapitalverbrechen wie Raub, Brand, Mord, Vergewaltigung, Fäl...
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im MA Mittelalter aus den Grafengerichten in Westfalen, die unmittelbar dem König unterstanden, entwickelte Freigerichte ; sie beanspruchten Zuständigkeit über todeswürdige Straftaten...
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