[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Feldgut, des -es, plur. die -güter. 1) Ein Landgut; welche Bedeutung im Oberdeutschen üblicher ist, als im Hochdeutschen. 2) Außer der Hofstätte eines Gutes gelegene Grundstücke an Äckern, Wiesen, Weinbergen u.s.f. werden zuweilen auch im Plural Feldgüter genannt.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_0_769
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