[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Feldgericht, des -es, plur. die -e. 1) Eine Art niederer Gerichte, welche sich über die Grenzen, Felddiebereyen und andere Feldsachen erstrecket, und ehedem im freyen Felde gehalten wurde, wie an einigen Orten noch üblich ist. Diese Feldgerichte haben fast in jeder Gegend einen andern N...
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