[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Felddienstbarkeit, plur. die -en, die Dienstbarkeit, welche auf den Feldern eines Gutes haftet, oder dasjenige, was die Grundstücke eines Gutes einem andern zu leisten, oder von demselben zu leiden verbunden sind; z. B. das Recht der Trift, der Wasserleitung, des Fahrweges u.s.f. über e...
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