
In Deutschland gebräuchliche Geschmacks-Bezeichnung für Weine, die von den Moselwinzern über mehrere Instanzen gerichtlich durchgesetzt wurde (VG Trier 6. Februar 2001, OVG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2002). Sie ist zwar weingesetzlich nicht verankert, wird aber als Angabe auf Flaschenetiketten toleriert. Der Gehalt an Restzucker liegt über...
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Verboten und dennoch erlaubt Bei der Etikettierung von Weinen galt lange Zeit das Verbotsprinzip: Es durften keine Angaben gemacht, keine Begriffe verwendet werden, die nicht ausdrücklich durch das Weingesetz definiert und damit zugelassen waren. Dieses Prinzip galt in Deutschland uneingeschränkt, u...
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feinherb, im Geschmack halbtrocken, oft deutlich restsüß; vom Weingesetz nicht vorgesehene, aber nach neuester Rechtsprechung tolerierte Geschmacksangabe von Weinen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

In letzter Zeit vor allem in Deutschland gebräuchliche (aber nicht ganz eindeutige) Bezeichnung für Weine zwischen halbtrocken und lieblich. Von einigen Winzern als Bezeichnung für die lieblichen, aber nicht edelsüßen Weine gebraucht.
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