
Das Fehlerkalkül beschreibt die vom Gesetzgeber in Kauf genommene Möglichkeit, dass Gesetze, Verordnungen und Bescheide ungültig sein könnten. Gilt das Fehlerkalkül, so sind verfassungswidrige Gesetze sowie gesetzwidrige Verordnungen und Bescheide trotzdem vorerst anzuwenden, sie sind nur relativ nichtig. Die relativ nichtige Norm besitzt vor...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerkalkül
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