
Favor (lat.), Gunst, Begünstigung; F. defensionis, im Strafprozeß die gesetzliche Erleichterung der Verteidigung eines Angeklagten, z. B. dadurch, daß der Angeklagte zu möglichst vollständiger Ausführung seiner Verteidigung immer das letzte Wort erhält, daß er seinen Verteidiger frei wählen darf etc. In favorem, zu gunsten.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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