(Familienlastenausgleich) Staatliche Leistungen mit dem Zweck, Eltern bei den durch Kinder entstehenden finanziellen Aufwendungen zu unterstützen. Der Anspruch auf diese Leistungen ist von der Anzahl der Kinder, nicht aber vom individuellen Einkommen abhängig. Die Leistungen umfassen: ·Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe): an...
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Zuschüsse der Familien aus öffentlichen Mitteln, u. U. auch staatlich vorgeschriebene Lohn- und Gehaltszuschläge, z. B. Kinderbeihilfen, Geburtenbeihilfen, Säuglingsbeihilfen und Mutterbeihilfen.
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