
Im Unterhaltsrecht können pro Kilometer Fahrt zur Arbeitsstelle 0,30 Euro vom Einkommen abgezogen werden. Übersteigt die einfache Strecke 30 km, kommt für jeden weiteren Kilometer eine Absenkung in Betracht. Die Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt sehen ab dem 30 km für den Regelfall eine Absenkung auf den halben Satz, d.h. 0,15 Euro vor. B...
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