
Fürstengesetze, die Fürstenprivilegien.
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Fürstengesetze. Reichsgesetze waren, wo nicht für die ûbertragung, so doch für die Festlegung in praxi bereits bestehender Rechte des Fürstenstandes verantwortlich. In der 'Confederatio cum principibus ecclesiasticis' (1220, Bez. nicht zeitgen.) wurde den geistl. Reichfürsten von Kaiser Friedrich II...
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