
Exterritorialität (lat. ex terra, „außerhalb des Landes“) ist ein rechtlicher Status eines Rechtssubjektes oder Gebietes. Gekennzeichnet ist dieser Rechtsstatus dadurch, dass das Rechtssubjekt oder das Gebiet nicht der Hoheitsgewalt des Staates unterliegt, in dem es sich befindet. Im Völkerrecht wurde früher der Begriff der Exterritorialit...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Exterritorialität

Exterritorialität die, kraft Völkerrechts zugunsten bestimmter Personen und Sachen bestehende Ausnahme von der Gerichtsbarkeit und Zwangsgewalt (nicht von der Rechtsordnung insgesamt) des Gebietsstaates. Mit dem Begriff der Exterritorialität eng verknüpft ist der der völkerrechtlichen Immunität. Ext...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Exterritorialität (lat.), das völkerrechtliche Ausnahmeverhältnis, vermöge dessen gewisse Personen und Sachen innerhalb eines fremden Staatsgebiets der Staatsgewalt des letztern nicht unterworfen sind. Das Rechtsinstitut der E. beruht auf der Achtung der Souveränität des fremden Staats und seiner Repräsentanten und findet daher auf folgende ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im Staats- und Völkerrecht die Nichtanwendung der staatlichen Zwangsgewalt gegenüber bestimmten Personengruppen ausländischer Staatsangehörigkeit, z. B. Diplomaten (nicht Konsuln), ausländischen Staatsoberhäuptern und fremden Truppen (sog. Immunitätsrechte ). Diese besondere Rechtsstellung umfasst die Befreiung von der Gerichtsbarkeit,...
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https://www.wissen.de//lexikon/exterritorialitaet
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