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eximieren Logo #42134eximieren , von einer Verbindlichkeit, besonders von der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates, befreien (exemt).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Eximieren Logo #42295Eximieren (lat.), von einer Verbindlichkeit ausnehmen, befreien; daher auch kreiseximiert in Preußen von Städten, welche nicht unter dem Landratsamt des betreffenden Kreises, sondern unmittelbar unter der Regierung stehen; eximierter Gerichtsstand, s. Exemtion.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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