
Exemtion (lateinisch für „Ausgliederung“, korrekt eigentlich Exemption von lat. exemptio) ist ein vorwiegend rechtlicher Begriff. Im eigentlichen engeren Sinne versteht man darunter die gänzliche Herauslösung von Personen, Institutionen oder Orten aus dem Gerichtsverband (Gerichtsfreiheit) und die Zuerkennung einer eigenen Gerichtsbarkeit. ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Exemtion

Exemtion die, Völkerrecht: die Exterritorialität.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Exemtion die, katholisches Kirchenrecht: die Herausnahme von Gebieten, natürlichen und juristischen Personen aus der Jurisdiktion des zunächst zuständigen kirchlichen Amtsträgers und direkte Unterstellung unter den nächsthöheren Amtsträger. So ist z. B. ein exemtes Bistum keiner Kirchenprovinz zugeo...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Exemtion wird die Gewährung der Freiheit von der Weisungs- und Gerichtshoheit eines Bischofs z.B. an eine Abtei oder einen Ordensverband bezeichnet. Die Exemtion wurde vom Papst gewährt. Beispiel: Das Kloster Wettingen erhielt 1231 von Papst Innozenz IV die Exemtion. Damit unterstand es direkt dem Papst und musste von anderen grundsätzlich v...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/exemtion.php

Bezeichnet alle Arten von Ausnahmeregelungen im Rahmen von Konskription bzw. allgemeiner Wehrpflicht.
Gefunden auf
https://www.lwg.uni-hannover.de/wiki/MG_Milit%C3%A4rhistorisches_Glossar

Exemtion (v. lat. eximere = herausnehmen). Mit päpstlicher Genehmigung konnten geistl. Personen oder Institutionen aus der allgemeinen kirchlichen Organisation, d.h. aus der Unterstellung unter den zuständigen Bischof herausgelöst und direkt der päpstlichen Jurisdiktion unterstellt werden. So wurden...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/

Exemtion (lat.), Ausnahme, Befreiung von einer sonst allgemein auferlegten Last (Steuer-E.); insbesondere im kanonischen Recht Befreiung von der geistlichen Jurisdiktion des Diözesanbischofs oder sonstiger ordentlicher Kirchenbeamten und Unterstellung unter einen höhern Kirchenobern oder unter den Papst selbst. Früher gab es eine Menge Klöster ...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Ausnahme, Befreiung von einer Last oder Pflicht, besonders von der ordentlichen Gerichtsbarkeit; im katholischen Kirchenrecht: Ausgliederung aus der gewöhnlichen kirchlichen Hierarchie und unmittelbare Unterstellung unter den Papst.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/exemtion
Keine exakte Übereinkunft gefunden.